Wir stellen nicht nur externe Beauftragte, sondern bieten auch umfangreiche Beratungsleistungen an.
Hier finden Sie alle MEDISON-Niederlassungen wahlweise als Karten- oder Listendarstellung. Kontaktinformationen inklusive.
Entdecken Sie die Welt von REMONDIS mit rund 800 Niederlassungen und Beteiligungen in über 30 Staaten Europas, Afrikas, Asiens und Australiens.
Externe Abfallbeauftragte und Gefahrgutbeauftragte von EONOVA bringen Ihnen viele Vorteile. Sie sparen nicht nur interne Ressourcen und müssen niemanden für diese Aufgabe einstellen, sondern erhalten auch einen wertvollen Blick von außen. So laufen Sie nicht Gefahr, betriebsblind zu agieren. All unsere Beauftragten verfügen über besondere Fachexpertise, langjährige Erfahrung in der Abfallwirtschaft bzw. im Gefahrgutbereich sowie über ein großes Netzwerk in der Entsorgungsbranche. Zudem kennen sie viele Unternehmen von innen und außen und sind vertraut damit, die unterschiedlichsten Herausforderungen zu meistern. Oder anders gesagt: Ein externer Beauftragter von EONOVA hilft Ihnen dabei, den Durchblick zu behalten und alle gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen.
Ab gewissen Abfallmengen und bei bestimmten Abfallarten sind Betriebe und Einrichtungen dazu verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Das ist in der Abfallbeauftragtenverordnung gesetzlich festgelegt. So besteht z. B. ab einer Menge von mehr als zwei Tonnen gefährlichem Abfall pro Jahr für Krankenhäuser und Kliniken die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten.
Alles zu finden in AbfBeauftftrV § 2. Gern stellen wir Ihnen einen externen Abfallbeauftragten – mit EONOVA setzen Sie auf qualifizierte Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung.
Diese Aufgaben übernimmt ein Abfallbeauftragter von EONOVA:
Überwachung und Kontrolle des Abfalls von der Entstehung bis zur Beseitigung
Erstellung eines jährlichen Abfalljahresberichts
Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter
Ggf. Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
Entwicklung von Entsorgungskonzepten
Dokumentation gemäß Gewerbeabfallverordnung
Sie fragen sich, ob Sie laut Gesetz einen Abfallbeauftragten oder einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen? Gern überprüfen wir das für Sie. Kontaktieren Sie uns dafür oder für ein individuelles Angebot gerne persönlich.
Sofern Sie als Unternehmen oder Einrichtung an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sind Sie verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Näheres ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geregelt. Befördert werden können Gefahrgüter auf der Straße oder Schiene, mittels Seeschifffahrt oder Binnenschifffahrt. Ihr Gefahrgutbeauftragter benötigt dabei einen Schulungsnachweis für den jeweiligen Verkehrsträger. Gern stellen wir Ihnen unsere erfahrenen und qualifizierten Fachkräfte als externe Gefahrgutbeauftragte zur Verfügung.
Wir stellen nicht nur externe Beauftragte, sondern bieten auch umfangreiche Beratungsleistungen an.
Diese Aufgaben übernimmt ein Gefahrgutbeauftragter von EONOVA:
Überwachung und Kontrolle der Gefahrguttransporte
Erstellung eines Jahresberichts über alle Gefahrguttransporte
Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter